Schwere Zeiten für die Tiere

Der Badeteich ist verlassen, der Hof ist leer, man hört nur gedämpfte Hühner- und Gänselaute.
Seit dem 14. November sind wir verpflichtet unser Geflügel, dazu zählen Hühner, Fasane, Laufvögel, Enten & Gänse, im Stall zu lassen aufgrund der tierseuchenrechtlichen Verfügung gegen eine Ausbreitung der Vogelgrippe.
Diese Maßnahme soll vor allem die industrielle Geflügelhaltung vor Einschränkungen oder finanziellen Verlusten schützen. Im Falle eines Ausbruchs in einer nicht gewerblichen Haltung, zu dem auch der Hagel Hof zählt, laufen etwa nahegelegene fleischproduzierende & eierproduzierende Betriebe Gefahr finanziellen Schaden zu nehmen. Zum Beispiel dürfen Mastputen & Masthühner nicht ausgestallt werden oder der gesamte Betrieb muss im Falle eines Nachweises des Subtyps H5N8 Virus zwangsgetötet werden.
Unsere Tiere verlieren das Recht draußen Gras zu essen, in der Erde zu scharren oder zu baden. Die Ställe müssen öfter gesäubert werden und Wasserschalen für notbedürftiges Baden müssen den Gänsen & Enten als minimalen Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Besonders schlimm ist die Situation für unser Nandu-Paar „Pointer“ und „Gigi“. Sie können ihr artgemäßes Laufbedürfnis nicht befriedigen.
Wir hoffen das die Aufstallpflicht nicht lange verordnet wird…

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